Richtlinie zur Bekämpfung der Geldwäsche (AML)

Wicked Play
Letzte Aktualisierung: 2025

1. Zweck

1.1 Politisches Ziel

Diese Richtlinie zur Bekämpfung der Geldwäsche (“AML-Richtlinie”) beschreibt die Grundsätze, Verfahren und Kontrollen, die von Wicked Play (“Wicked Play”, “wir”, “uns” oder “unser”) implementiert werden, um Folgendes zu verhindern:

  • Geldwäsche;
  • Terrorismusfinanzierung;
  • Andere Finanzverbrechen;

1.2 Regulatorische Verpflichtung

Wicked Play verpflichtet sich zur uneingeschränkten Einhaltung aller geltenden Bestimmungen:

  • Geldwäschegesetze;
  • Regulatorische Anforderungen;
  • Internationale Standards;

2. Anwendungsbereich

2.1 Anwendbarkeit

Diese Geldwäscherichtlinie gilt für:

  • Wicked Play als Spiele- und Softwareanbieter;
  • Lizenzierte Betreiber, Aggregatoren und Partner, die Wicked Play-Produkte nutzen;
  • Alle Geschäftsbeziehungen, die von Wicked Play aufgebaut wurden;

2.2 Haftungsbeschränkung

  • Wicked Play verwaltet Spielerkonten und Zahlungstransaktionen nicht direkt, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben;
  • Die primären Geldwäschebekämpfungspflichten gegenüber Endkunden liegen bei den lizenzierten Betreibern;

3. Regulierungsrahmen

3.1 Internationale Standards

Der AML-Rahmen von Wicked Play entspricht international anerkannten Standards, darunter:

  • Empfehlungen der Financial Action Task Force (FATF);
  • Anwendbare EU-Geldwäscherichtlinien (soweit relevant);
  • Weitere anerkannte globale AML-Prinzipien;

3.2 Lokale Vorschriften

  • Einhaltung der für Wicked Play und seine Partner geltenden lokalen Geldwäschebestimmungen;

4. Risikobasierter Ansatz

4.1 Risikobewertungskriterien

Wicked Play wendet einen risikobasierten Ansatz an, indem es Risiken im Zusammenhang mit Folgendem bewertet:

  • Gerichtsbarkeiten;
  • Geschäftspartner;
  • Produkte und Dienstleistungen;
  • Transaktionsmuster;
  • Vertriebskanäle;

4.2 Überprüfungsprozess

  • Risikobewertungen werden regelmäßig überprüft;
  • Risikoprofile werden bei Bedarf aktualisiert, um veränderten Bedingungen Rechnung zu tragen;

5. Partner-Due-Diligence

5.1 Sorgfältige Prüfung im Rahmen des Onboardings

Wicked Play führt vor der Aufnahme in das Unternehmen eine Due-Diligence-Prüfung der Betreiber und Geschäftspartner durch.

5.2 Sorgfaltspflichtmaßnahmen

Die Sorgfaltspflicht kann Folgendes umfassen:

  • Unternehmensidentifizierung und -verifizierung;
  • Lizenzvalidierung;
  • Überprüfung der Eigentums- und Kontrollstruktur;
  • Sanktions- und Watchlist-Prüfung;
  • Bewertung der AML- und Compliance-Kontrollen;

5.3 Risikobasierte Entscheidungen

  • Wicked Play behält sich das Recht vor, Geschäftsbeziehungen abzulehnen oder zu beenden, wenn Geldwäscherisiken als inakzeptabel erachtet werden.;

6. Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden (Customer Due Diligence, CDD)

6.1 Anwendbare CDD-Maßnahmen

Wicked Play wendet, soweit zutreffend, angemessene CDD-Maßnahmen gegenüber Geschäftspartnern an, darunter:

  • Prüfung der Rechtspersönlichkeit;
  • Identifizierung der wirtschaftlich Berechtigten;
  • Die Art und den Zweck der Geschäftsbeziehung verstehen;

6.2 Erweiterte Sorgfaltspflichten (EDD)

  • Bei Geschäftsbeziehungen mit höherem Risiko wird gegebenenfalls eine erweiterte Sorgfaltsprüfung (Enhanced Due Diligence, EDD) durchgeführt.;

7. Transaktionsüberwachung

7.1 Überwachungsbereich

Obwohl Wicked Play die Spielerzahlungen nicht direkt abwickelt, gilt Folgendes:

  • Überwacht gegebenenfalls die Geschäftstätigkeit;
  • Prüft technische und betriebliche Daten auf ungewöhnliches oder verdächtiges Verhalten;

7.2 Zusammenarbeit

  • Kooperiert mit Betreibern und Zahlungsdienstleistern, wenn Bedenken im Zusammenhang mit Geldwäschebekämpfung auftreten;

8. Meldung verdächtiger Aktivitäten

8.1 Interne Verfahren

Wicked Play unterhält interne Verfahren für:

  • Aufspüren verdächtiger Aktivitäten;
  • Zunehmende potenzielle Geldwäschebedenken;

8.2 Externe Berichterstattung

Sofern gesetzlich vorgeschrieben, können verdächtige Aktivitäten gemeldet werden an:

  • Zuständige Aufsichtsbehörden;
  • Strafverfolgungsbehörden;
  • Finanzinstitute oder Compliance-Partner;

9. Aufzeichnungen

9.1 Aufbewahrungspflichten

Wicked Play bewahrt AML-bezogene Aufzeichnungen für den Zeitraum auf, der durch geltende Gesetze und Vorschriften vorgeschrieben ist.

9.2 Datensatztypen

Die Aufzeichnungen können Folgendes umfassen:

  • Due-Diligence-Dokumentation;
  • Geschäftskorrespondenz;
  • Konformitätsbewertungen;

9.3 Datensicherheit

  • AML-Aufzeichnungen werden sicher gespeichert;
  • Der Zutritt ist nur autorisiertem Personal gestattet;

10. Schulung und Sensibilisierung

10.1 Mitarbeiterschulung

Wicked Play stellt sicher, dass die relevanten Mitarbeiter eine angemessene AML-Schulung erhalten, einschließlich:

  • Bewusstsein für Geldwäscherisiken;
  • Identifizierung verdächtigen Verhaltens;
  • Interne Eskalationsverfahren;
  • Regulatorische Verpflichtungen;

10.2 Laufende Aktualisierungen

  • Die Schulungen finden regelmäßig statt;
  • Die Schulungsmaterialien werden entsprechend der Weiterentwicklung der Geldwäschebestimmungen aktualisiert;

11. Sanktionen und eingeschränkte Gerichtsbarkeiten

11.1 Verbotene Beziehungen

Wicked Play unterhält keine Geschäftsbeziehungen mit:

  • Sanktionspflichtige Einzelpersonen oder Organisationen;
  • Eingeschränkte oder verbotene Gerichtsbarkeiten;
  • Betreiber ohne entsprechende Lizenzen;

11.2 Durchsetzungsmaßnahmen

  • Der Zugang zu den Diensten kann eingeschränkt oder beendet werden, wenn Sanktionen verhängt werden oder ein hohes Gefährdungsrisiko festgestellt wird.;

12. Verantwortung und Aufsicht

12.1 Managementverantwortung

Die Geschäftsleitung von Wicked Play ist verantwortlich für:

  • Überwachung der Einhaltung der Geldwäschebestimmungen;
  • Umsetzung interner Geldwäschekontrollen;
  • Sicherstellung der fortlaufenden Wirksamkeit der Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche;

13. Überprüfung und Aktualisierung der Richtlinien

13.1 Überprüfungszyklus

Diese Geldwäscherichtlinie wird regelmäßig überprüft, um Folgendes widerzuspiegeln:

  • Regulatorische Änderungen;
  • Geschäftsentwicklung;
  • Ergebnisse der Risikobewertung;

13.2 Veröffentlichung

  • Aktualisierte Versionen dieser AML-Richtlinie werden auf der Wicked Play-Website veröffentlicht.