Wicked Play
Letzte Aktualisierung: 2025
1. Zweck
1.1 Politisches Ziel
Diese Richtlinie zur Bekämpfung der Geldwäsche (“AML-Richtlinie”) beschreibt die Grundsätze, Verfahren und Kontrollen, die von Wicked Play (“Wicked Play”, “wir”, “uns” oder “unser”) implementiert werden, um Folgendes zu verhindern:
- Geldwäsche;
- Terrorismusfinanzierung;
- Andere Finanzverbrechen;
1.2 Regulatorische Verpflichtung
Wicked Play verpflichtet sich zur uneingeschränkten Einhaltung aller geltenden Bestimmungen:
- Geldwäschegesetze;
- Regulatorische Anforderungen;
- Internationale Standards;
2. Anwendungsbereich
2.1 Anwendbarkeit
Diese Geldwäscherichtlinie gilt für:
- Wicked Play als Spiele- und Softwareanbieter;
- Lizenzierte Betreiber, Aggregatoren und Partner, die Wicked Play-Produkte nutzen;
- Alle Geschäftsbeziehungen, die von Wicked Play aufgebaut wurden;
2.2 Haftungsbeschränkung
- Wicked Play verwaltet Spielerkonten und Zahlungstransaktionen nicht direkt, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben;
- Die primären Geldwäschebekämpfungspflichten gegenüber Endkunden liegen bei den lizenzierten Betreibern;
3. Regulierungsrahmen
3.1 Internationale Standards
Der AML-Rahmen von Wicked Play entspricht international anerkannten Standards, darunter:
- Empfehlungen der Financial Action Task Force (FATF);
- Anwendbare EU-Geldwäscherichtlinien (soweit relevant);
- Weitere anerkannte globale AML-Prinzipien;
3.2 Lokale Vorschriften
- Einhaltung der für Wicked Play und seine Partner geltenden lokalen Geldwäschebestimmungen;
4. Risikobasierter Ansatz
4.1 Risikobewertungskriterien
Wicked Play wendet einen risikobasierten Ansatz an, indem es Risiken im Zusammenhang mit Folgendem bewertet:
- Gerichtsbarkeiten;
- Geschäftspartner;
- Produkte und Dienstleistungen;
- Transaktionsmuster;
- Vertriebskanäle;
4.2 Überprüfungsprozess
- Risikobewertungen werden regelmäßig überprüft;
- Risikoprofile werden bei Bedarf aktualisiert, um veränderten Bedingungen Rechnung zu tragen;
5. Partner-Due-Diligence
5.1 Sorgfältige Prüfung im Rahmen des Onboardings
Wicked Play führt vor der Aufnahme in das Unternehmen eine Due-Diligence-Prüfung der Betreiber und Geschäftspartner durch.
5.2 Sorgfaltspflichtmaßnahmen
Die Sorgfaltspflicht kann Folgendes umfassen:
- Unternehmensidentifizierung und -verifizierung;
- Lizenzvalidierung;
- Überprüfung der Eigentums- und Kontrollstruktur;
- Sanktions- und Watchlist-Prüfung;
- Bewertung der AML- und Compliance-Kontrollen;
5.3 Risikobasierte Entscheidungen
- Wicked Play behält sich das Recht vor, Geschäftsbeziehungen abzulehnen oder zu beenden, wenn Geldwäscherisiken als inakzeptabel erachtet werden.;
6. Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden (Customer Due Diligence, CDD)
6.1 Anwendbare CDD-Maßnahmen
Wicked Play wendet, soweit zutreffend, angemessene CDD-Maßnahmen gegenüber Geschäftspartnern an, darunter:
- Prüfung der Rechtspersönlichkeit;
- Identifizierung der wirtschaftlich Berechtigten;
- Die Art und den Zweck der Geschäftsbeziehung verstehen;
6.2 Erweiterte Sorgfaltspflichten (EDD)
- Bei Geschäftsbeziehungen mit höherem Risiko wird gegebenenfalls eine erweiterte Sorgfaltsprüfung (Enhanced Due Diligence, EDD) durchgeführt.;
7. Transaktionsüberwachung
7.1 Überwachungsbereich
Obwohl Wicked Play die Spielerzahlungen nicht direkt abwickelt, gilt Folgendes:
- Überwacht gegebenenfalls die Geschäftstätigkeit;
- Prüft technische und betriebliche Daten auf ungewöhnliches oder verdächtiges Verhalten;
7.2 Zusammenarbeit
- Kooperiert mit Betreibern und Zahlungsdienstleistern, wenn Bedenken im Zusammenhang mit Geldwäschebekämpfung auftreten;
8. Meldung verdächtiger Aktivitäten
8.1 Interne Verfahren
Wicked Play unterhält interne Verfahren für:
- Aufspüren verdächtiger Aktivitäten;
- Zunehmende potenzielle Geldwäschebedenken;
8.2 Externe Berichterstattung
Sofern gesetzlich vorgeschrieben, können verdächtige Aktivitäten gemeldet werden an:
- Zuständige Aufsichtsbehörden;
- Strafverfolgungsbehörden;
- Finanzinstitute oder Compliance-Partner;
9. Aufzeichnungen
9.1 Aufbewahrungspflichten
Wicked Play bewahrt AML-bezogene Aufzeichnungen für den Zeitraum auf, der durch geltende Gesetze und Vorschriften vorgeschrieben ist.
9.2 Datensatztypen
Die Aufzeichnungen können Folgendes umfassen:
- Due-Diligence-Dokumentation;
- Geschäftskorrespondenz;
- Konformitätsbewertungen;
9.3 Datensicherheit
- AML-Aufzeichnungen werden sicher gespeichert;
- Der Zutritt ist nur autorisiertem Personal gestattet;
10. Schulung und Sensibilisierung
10.1 Mitarbeiterschulung
Wicked Play stellt sicher, dass die relevanten Mitarbeiter eine angemessene AML-Schulung erhalten, einschließlich:
- Bewusstsein für Geldwäscherisiken;
- Identifizierung verdächtigen Verhaltens;
- Interne Eskalationsverfahren;
- Regulatorische Verpflichtungen;
10.2 Laufende Aktualisierungen
- Die Schulungen finden regelmäßig statt;
- Die Schulungsmaterialien werden entsprechend der Weiterentwicklung der Geldwäschebestimmungen aktualisiert;
11. Sanktionen und eingeschränkte Gerichtsbarkeiten
11.1 Verbotene Beziehungen
Wicked Play unterhält keine Geschäftsbeziehungen mit:
- Sanktionspflichtige Einzelpersonen oder Organisationen;
- Eingeschränkte oder verbotene Gerichtsbarkeiten;
- Betreiber ohne entsprechende Lizenzen;
11.2 Durchsetzungsmaßnahmen
- Der Zugang zu den Diensten kann eingeschränkt oder beendet werden, wenn Sanktionen verhängt werden oder ein hohes Gefährdungsrisiko festgestellt wird.;
12. Verantwortung und Aufsicht
12.1 Managementverantwortung
Die Geschäftsleitung von Wicked Play ist verantwortlich für:
- Überwachung der Einhaltung der Geldwäschebestimmungen;
- Umsetzung interner Geldwäschekontrollen;
- Sicherstellung der fortlaufenden Wirksamkeit der Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche;
13. Überprüfung und Aktualisierung der Richtlinien
13.1 Überprüfungszyklus
Diese Geldwäscherichtlinie wird regelmäßig überprüft, um Folgendes widerzuspiegeln:
- Regulatorische Änderungen;
- Geschäftsentwicklung;
- Ergebnisse der Risikobewertung;
13.2 Veröffentlichung
- Aktualisierte Versionen dieser AML-Richtlinie werden auf der Wicked Play-Website veröffentlicht.